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Private Versicherungen


Als Privatpatient erhalten Sie eine Rechnung nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Diese wird im allgemeinen problemlos von privaten Versicherern akzeptiert.
In Zweifelsfällen sollten Sie vorab in unserer Praxis anrufen, um Detailfragen zu diskutieren und dann zu Ihrer Versicherung Kontakt aufnehmen und abklären, ob die Ohr- und/oder Körperakupunktur zusammen mit der notwendigen Diagnostik übernommen wird. 
 

Gesetzliche Versicherungen  

 
Kassenpatienten sind in unserer Praxis Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Bitte rufen Sie zur Besprechung der Kosten unter 0151 53872706 an.